Seit 25 Jahren Unterstützung mit der Gießkanne.

Die deutsche Pflegeversicherung hat im vergangenen Jahr mit über 2. Mio. Feststellungsgutachten versucht, die Pflegebedürftigen möglichst gerecht zu unterstützen.

Mit den Einstufungen in die 5 Pflegegrade sollen die Leistungszahlungen “bedarfsorientiert” verteilt werden.

Bei den Sorgenden und Pflegenden Angehörigen hingegen werden die Unterstützungs- und Entlastungsleistungen seit 25 Jahren nach dem Gießkannenprinzip verteilt.

In Anbetracht eines theoretischen Budgets von jährlich über 12 Mrd. Euro eigentlich ein “Unding”.

Verhinderungspflege,
Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag


Pflegegrad 2, 3, 4, 5

Warum das so nicht gut ist!

  • Relativ zur Eingruppierung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 bis 5 verhält sich auch der Unterstützungsbedarf durch uns Sorgende und Pflegende Angehörige.
  • Die Unterschiede waren schon nach der alten Bewertungsmethode bis 2016 deutlich (fast doppelt so hoher Aufwand bei Pflegestufe 3 gegenüber PS1 – siehe Grafik).
  • Zwischen dem Sohn, der am Wochenende seinen Vater mit PG 2 begleitet und sich um organisatorische Dinge kümmert und der 24/7 Stunden präsenten Tochter, die den Beruf aufgegeben hat und zurück ins Elternhaus gezogen ist, um rund um die Uhr über 70 Stunden in der Woche die Mutter mit Pflegerad 5 zu pflegen, findet im heutigen “Entlastungs-System” keine Unterscheidung statt. 
  • Bei der aktuellen Umsetzung des Entlastungsbudgets muss ENDLICH mehr Gerechtigkeit in die Verteilung der Mittel!!!

 

1. Schritt: Die “gerechte” Verteilung der Leistungen am Beispiel des Pflegegeldes verstehen.

Multipliziert man die Anzahl der Berechtigten je Pflegegrad (2-5) mit dem jeweiligen Pflegegeld ergeben sich 14 Mrd. Euro in der Summe. Tatsächlich wurden 2018 jedoch 10,88 Mrd. Pflegegeld plus 4,78 Mrd. Euro Sachleistung, also insgesamt 15,66 Mrd. ausgeschüttet. Für unsere Musterrechnung ist das aber unerheblich.

Wie kann eine gerechtere Lösung funktionieren?


Wir haben keine Patentlösung. Nur so eine Idee!

Aus eigener Erfahrung wissen wir, in den unteren Pflegegraden werden die Unterstützungsleistungen oft nicht vollständig gebraucht – bei ein oder zwei Besuchen die Woche ist der Bedarf noch nicht vorhanden.
Und, die Pflegebedürftigen lehnen “fremde Hilfe” häufig als noch unnötig ab.

Ab Pflegerad 3 entwickelt sich aber eine höhere Belastung und mit zunehmender Komplexität und zeitlichem Aufwand steigt rasch der notwendige Bedarf nach Entlastung vom täglichen Pflege-Stress.

Deshalb sollten die Entlastungsleistungen, die hoffentlich bald als Entlastungsbudget zur Verfügung stehen, analog der Pflegegrad Einteilung ausgestattet sein.

Wie das funktionieren kann, zeigen wir in den folgenden 3 Schritten.

Good by Gießkanne!

 

In der linken Grafik sind die insgesamt 2,5 Mio. Pflegebedürftigen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, verteilt nach ihren Pflegegraden aufgelistet (orange Balken).

Die blauen Balken zeigen die Höhe der monatlichen Pflegegeldansprüche ebenfalls nach Pflegegraden. 

In der rechten Grafik sehen wir die entsprechende prozentuale Verteilung.

Beispiel Pflegegrad 5: Hier erhalten 4% (109.469) aller Pflegegeldempfänger 8 % (901 Euro monatlich) des gesamten Pflegegeld-Budgets.

2. Schritt: Analyse, wie sich sich die Entlastungsleistungen verteilen (müssten).

Hierfür fassen wir die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege (beide jeweils 1.612 Euro) sowie die 1.500 Euro des Entlastungsbetrages zu einem Entlastungsbudget zusammen (ähnlich wird vermutlich gerade in Berlin bei der Ausgestaltung des GroKo-Versprechens zum Entlastungsbudget vorgegangen). Hieraus ergeben sich jährlich 4.724 Euro.  

In der linken Grafik sind die insgesamt 2,5 Mio. Pflegebedürftigen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, verteilt nach ihren Pflegegraden aufgelistet (orange Balken).

Die lilafarbenen Balken zeigen die Höhe der monatlichen Entlastungsleistungen, die seit fast 25 Jahren vom Prinzip her immer mit der Gießkanne verteilt wurden. 

In der rechten Grafik sehen wir wieder die entsprechende prozentuale Verteilung.

Beispiel Pflegegrad 5: Hier erhalten 4% (109.469) aller Berechtigten 4 % vom Entlastungsbudget. Nach der “gerechten” Pflegegrad-Verteilung analog zur Belastung müssten sie jedoch 8 %  bekommen.

3. Schritt: Hochrechnung der “gerechten” Entlastungsleistungen 

Würde das GroKo-Versprechen “Entlastungsbudget” entsprechend dem vom MDK zugewiesenen Belastungsgruppierungen zur Verfügung gestellt, ergäbe ich folgendes Bild:

In der Grafik sind die insgesamt 2,5 Mio. Pflegebedürftigen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, wieder verteilt nach ihren Pflegegraden aufgelistet (orange Balken).

Die lilafarbenen Balken zeigen die Höhe der monatlichen Entlastungsleistungen, die seit fast 25 Jahren vom Prinzip her immer mit der Gießkanne verteilt wurden – absolut und in %. 

In der rechten Grafik sehen wir wieder die entsprechende prozentuale Verteilung.

Beispiel Pflegegrad 5: Hier erhalten die 109.469 Berechtigten 8 % vom Entlastungsbudget. Dies entspricht einem jährlichen Budget von 9.303 Euro statt der bisherigen 4.724 Euro.

Schon ab Pflegerad 3 steigt die Entlastungsleistung für die Sorgenden und Pflegenden Angehörigen auf 5.627 Euro.